Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05.04.2024
1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB dienen der Regelung der vertraglichen Beziehungen (“Vertrag”) zwischen
Dir und Dragonflytattoo, vertreten durch Jana Boll und Jessica Heil,
Kunibertstraße 8, 59457 Werl, Deutschland (im Folgenden: “wir”, “uns”,
“Dragonfly “; gemeinsam auch “Parteien”) und finden Anwendung auf sämtliche
von uns erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen, dem individuellen
Entwurf, das Zeichnen und das Stechen von Tattoos in unserem Tattoostudio.
1.2 Voraussetzung für das Stechen einer Tätowierung ist, dass du bereits 18 Jahre alt
und voll geschäftsfähig bist, oder ab dem Alter von 16 Jahren eine von den
Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung am Termintag vorliegt.
2 Leistungsumfang der Tätowierung
2.1 Wir beraten Dich hinsichtlich der Wahl Deines Motivs sowie der Körperstelle. Dies
umfasst auch die individuelle Erstellung Deines Wunschmotivs. Ausserdem werden
wir Dich auch über mögliche optische Abweichungen zwischen der Motivskizze auf
Papier oder dem IPad und dem Endergebnis auf Deiner Haut aufklären und
informieren.
2.2 Beauftragte Tätowierungen erstellen wir nach den Regeln eines sorgfältigen
Tätowierers und der Tätowierkunst auf Basis des Kundenwunsches.
2.3 Wir verwenden ausschließlich Tattoofarben die REACH konform sind. Die
Anforderungen an Tattoofarben werden seit dem 4. Januar 2022 durch einen
Artikel in Anhang VII der REACH-Verordnung geregelt. Über Verbote und
Grenzwerte erstreckt sich die Regulierung auf 4000 unterschiedliche Stoffe.
2.4 Hygiene ist beim Tätowieren selbstverständlich: Überall, wo möglich, verwenden
wir Einwegmaterialien, welche für Dich geöffnet und nach Nutzung entsorgt
werden. Alle benutzten Arbeitsflächen werden vor und nach Gebrauch gereinigt
und desinfiziert. Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wurde von uns für eine
Prüfung beauftragt.
2.5 Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es während oder nach dem Stechen
einer Tätowierung zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch
entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht
auszuschließen. Aus diesem Grund lassen wir vor Beginn der Tätowierung von Dir
einen Anamnesebogen und eine Einwilligungserklärung ausfüllen (siehe hierzu auch
Ziffer 5.1 dieser AGB). Diese werden im persönlichen Gespräch mit Dir besprochen
und es wird geprüft, ob Du aufgrund Deines gesundheitlichen Zustands vorab einen
Arzt zurate ziehen solltest. Außerdem erhältst Du eine eingehende mündliche,
kundenindividuelle Beratung zu den bestehenden Risiken und spezifischen
Gefahren sowie zu der Vermeidung von Risiken im Anschluss Deiner Tätowierung
durch die richtige Pflege der Wunde. Diese mündliche Beratung ist insbesondere
dann verpflichtend, solltest du noch nicht tätowiert sein. In diesem Fall empfehlen
wir eine Bedenkzeit von 24h bis zu Deinem ersten Tattootermin. In jedem Fall
erklärst du Dich mit dem Unterzeichnen der Einverständniserklärung mit der
Tätowierung und den damit einhergehenden Risiken einverstanden.
2.6 Im Anschluss an das Stechen Deiner Tätowierung erhältst Du eine professionelle
Wundversorgung, sowie eine kostenlose Nachsorge.
3 Terminbuchung
3.1 Du kannst einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren.
3.2 Deinen Termin zum Stechen Deiner Tätowierung kannst Du im Anschluss
an Deinen Beratungstermin buchen, oder auch ohne vorherigen Beratungstermin
mit uns abstimmen. Mit der Buchung erfolgt die Beauftragung zum Stechen Deiner
Tätowierung. Es ist eine Anzahlung für den Termin zu hinterlegen.
3.3 Mit der Buchung Deines Termins zum Stechen Deiner Tätowierung wird Dir ein
Tattooartist unverbindlich zugeteilt.
3.4 Deinen im Leistungsumfang enthaltenen Nachsorgetermin kannst du auch gerne
bei uns buchen.
3.5 Wir behalten uns vor, Termine ohne Angaben von Gründen zu verschieben
und/oder abzusagen. Werden alle Termine durch uns abgesagt, bekommst Du
Deine bereits geleistete Anzahlung in voller Höhe rückerstattet.
4 Telefonischer Beratungstermin
4.1 Neben der Möglichkeit Deinen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin
in unserem Tattoostudio zu erhalten, bieten wir in Ausnahmefällen (z.B. erhebliche
Distanz zwischen Deinem Wohnort und unserem Studio) auch eine telefonische
Beratung an.
4.2 Die Durchführung einer telefonischen Beratung ist eine individuelle Entscheidung,
die durch uns getroffen wird. Ein Anspruch auf eine telefonische Beratung besteht
nicht.
5 Pflichten des Kunden
5.1 Du bist verpflichtet uns vor Beginn der Tätowierung einen Anamnesebogen
wahrheitsgemäß auszufüllen, über alle Erkrankungen aufzuklären, die im
Zusammenhang mit der Tätowierung von Bedeutung sein können. Hierbei handelt
es sich insbesondere um Erkrankungen, die zu einer erhöhten Gefährdung des
Kunden durch die Tätowierungsbehandlung (z.B. Blutverdünnung, Epilepsie, etc.), oder
einer Gefährdung des Tattoo Artists (z.B. Hepatitis, Aids/HIV), führen, oder den
Tätowierungserfolg beeinträchtigen können (z.B. Schuppenflechte).
5.2 Hierzu zählt auch Deine Verpflichtung als Kundin vor Beginn der Tätowierungs-
behandlung über eine bestehende Schwangerschaft oder Stillzeit aufzuklären.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige im Zusammenhang mit der
Durchführung der Tätowierung notwendige medizinische Behandlungen zu einer
gesundheitlichen Gefährdung des Fötus führen können.
5.3 Solltest Du ein Motiv zur Tätowierung mitbringen, muss die Skizze bzw. Vorlage
alle anwendbaren Gesetze einhalten, insbesondere dürfen die Motive keine
Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, oder Patentrechte Dritter verletzen.
Du hast uns von sämtlichen Forderungen freizustellen, die aus einer ggf. Erfolgten
Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.
6 Vertragsschluss und Ablehnungsgründe
6.1 Der Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn Du eine
Tätowierung gemäß Ziffer 3.2 in Auftrag gibst und wir Deinen Termin zum Stechen
der Tätowierung bestätigt haben. Mit der Beauftragung ist eine Anzahlung zu
entrichten (siehe hierzu unter Ziffer 7.7 dieser AGB “Kosten und Leistungs-
abrechnung").
6.2 Wir behalten uns vor, die Annahme Deines Auftrags aufgrund der Art, des Motives
oder Körperstelle abzulehnen, dies gilt insbesondere für Motive, die rechtswidrig
sind. Sollten Worte, Zitate oder Slogans in einer uns unbekannten, Fremdsprache
tätowiert werden, behalten wir uns vor zuerst die Übersetzung/ bzw. Bedeutung zu
prüfen. Die letzte Entscheidung zur Umsetzung eines Motives liegt stets beim
Tattooartist.
6.3 Wir behalten uns außerdem vor, trotz bereits geleisteter Anzahlung das Stechen der Tätowierung nicht durchzuführen, wenn Du
6.3.1. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder dem Einfluss anderer Substanzen
stehst, welche die Wahrnehmung, den freien Willen oder das
Urteilsvermögen einschränken könnten.
6.3.2 eine Verletzung oder Reizung (z.B. Sonnenbrand) an der zu tätowierenden
Stelle hast.
6.3.3 Medikamente zu Dir genommen hast, die die Blutgerinnung oder die Wund-
heilung beeinflussen;
6.3.4 zum Zeitpunkt des Termins unter akuten Infektions- oder Viruskrankheiten
leidest;
6.3.5 unter einer Wundheilungsstörung, Blutgerinnungsstörung, Allergien, Asthma,
Diabetes, Epilepsie, HIV oder Hepatitis leidest
6.3.6 schwanger bist oder stillst.
​
7 Kosten- und Leistungsabrechnung
7.1 Die Kosten für das Stechen der Tätowierung bemessen sich nach Aufwand auf Basis
eines Stundensatzes. Das beinhaltet die Größe der Tätowierung, Farben, Körper-
stelle, eventuelle Änderungen an der Vorlage, dem technischen Schwierigkeitsgrad
und dem sich daraus ergebenen zeitlichen Aufwand.
7.2 Aufgrund des umfangreichen Beratungs- und Vorbereitungsaufwandes liegt der
Mindestpreis der Tätowierung (unabhängig von der Größe und dem Zeitaufwand)
bei einem Stundensatz.
7.3 Wir werden Dir den geschätzten Gesamtpreis für Deine Wunschtätowierung
rechtzeitig vor dem Tatootermin mitteilen.
7.4 Der Stundensatz für die Tätowierung bzw. die erforderlichen Sessions versteht sich
einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.5 Kommt es dagegen zu einem zeitlichen Mehraufwand aufgrund von Umständen, die
in Deinem Verantwortungsbereich liegen, werden wir Dir die Kosten entsprechend
in Rechnung stellen. Hierzu zählen beispielsweise (aber nicht abschließend) Unter-
brechungen durch Rauchen, Telefonieren, Umparken etc.
7.6 Sobald es aus Sicht des Tattooartist zu einer zeitlichen Abweichung kommt, werden
wir Dich hierüber sofort in Kenntnis setzen. Der zeitliche Mehraufwand wird 0,5 Std.
genau berechnet.
7.7 Bei Beauftragung einer Tätowierung ist durch Dich eine Anzahlung in Höhe von
EUR 100,00 zu leisten.
7.8 Solltest Du den vereinbarten Termin zum Stechen der Tätowierung verschieben,
Wird Deine Anzahlung auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet wenn
7.8.1. Du bis 2 Werktage vor dem Termin absagst und einen Ersatztermin
innerhalb von 12 Monaten nach dem abgesagten Termin stattfindet.
7.8.2. Du den Termin weniger als 2 Werktage vor dem Termin aus Gründen
Absagst, die nachweißlich nicht zu vertreten hast, insbesondere bei
Medikamenteneinnahme (Ziffer 6.3.3), Krankheit (Ziffer 6.3.4 und 6.3.5),
Oder Schwangerschaft/ Stillzeit (Ziffer 6.3.6). Voraussetzung ist, dass du
Unverzüglich nach Kenntnis der Gründe den Termin absagst, ein ärztliches
Attest vorlegst und einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten nach dem
Abgesagten Termin stattfindet.
7.9 Eine Anrechnung der Anzahlung erfolgt nicht, wenn
7.9.1. Du den Termin weniger als 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin
absagst oder verschiebst.
7.9.2. Du ohne Mitteilung nicht zum vereinbarten Termin erscheinst.
7.9.3. Wir die Tätowierung nicht durchführen können, weil du zum Zeitpunkt des
Tätowierens unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen Sub-
stanzen stehst (Ziffer 6.3.1) oder eine Verletzung an der zu tätowierenden
Stelle hast (Ziffer 6.3.2).
Die Anrechnung erfolgt auch dann nicht, wenn die Tätowierung zu einem späteren
Zeitpunkt noch gestochen wird. In den Vorgenannten Fällen gilt Deine Anzahlung als
Schadensersatz für den kurzfristig nicht mehr besetzbaren Termin.
7.10 Die Vereinbarte Vergütung, für die am vereinbarten Termin zu verrichtende Arbeit,
ist am jeweiligen Termin der Tätowierung vollständig (ggf. Unter Anrechnung der
Anzahlung) im Tattoostudio zu entrichten. Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.
8 Kündigung
Sofern Du von Deinem Kündigungsrecht nach § 648 S,.1.BGB Gebrauch machst,
Nachdem wir bereits mit dem Stechen der Tätowierung begonnen haben, so
Hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis
Zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Kündigungsrechts
Hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereist erbrachte Leistung im
Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Leistung entspricht.
9 Abnahme
9.1 Du hast nach dem Stechen der Tätowierung die Abnahme zu erklären.
9.2 Du kannst die Abnahme nicht wegen leichter optischer Abweichungen der
Tätowierung von der Tattoowiervorlage ablehnen, wie sie im Rahmen des
Aufklärungsgespräches besprochen und im schriftlich überreichten Auf-
Klärungsbogen erläutert worden sind (insbesondere aber nicht abschließen):
leichte Abweichungen in Form und Farbe, die Aufgrund der kundenindividuellen
Beschaffenheit des Bindegewebes, der Hautfarbe oder ungewollter Bewegungen
Des Kunden während der Tätowierung etc. Entstehen können und außerhalb
Der Sphäre unseres Tattooartists liegen.
10 Nachstechtermine bei Mängeln
10.1 Nachstechtermine werden für Mängel wie Farbfehler oder Fehler des Tätowierers
beim Erstellen der Tätowierung kostenfrei vergeben, sofern der Nachstechtermin
Innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung stattfindet.
10.2 Ausgeschlossen sind kostenfreie Nacharbeiten bei leichten optischen Abweichungen
im Sinne von Ziffer 9.2.
10.3 Ausgeschlossen sind Nacharbeiten, die auf Deine unsachgemäße Pflege der
Tätowierung oder auf Deine Falschangaben auf dem Anamnesebogen zurück-
zuführen sind.
11 Geistiges Eigentum
Die von uns angebotenen Leistungen, insbesondere aber nicht abschließend, die
individuellen Anfertigungen von Entwürfen, Skizzen, Vorlagen (“Werke”) sind
uUrheberrechtlich geschützt, so dass uns an diesen Werken entsprechende Rechte
zustehen. Eine Mitnahme der Werke oder die Anfertigung eine Fotografie des
Werks zum Zwecke der Tätowierung durch einen anderen Tätowierer sind nicht
zulässig.
12 Veröffentlichung von Bildern
Sofern Du uns hierfür Deine ausdrückliche Einwilligung erteilt hast, behalten wir uns
vor, ein Foto Deiner fertiggestellten Tätowierung auf unserer Web-Site und/oder
Social Media Plattformen zu veröffentlichen.
13 Haftungsbeschränkung
13.1 Bei dem Stechen einer Tätowierung handelt es sich rechtlich um eine nach §223
StGB strafbare Körperverletzung. Mit Unterzeichnung der Einwilligungserklärung
vor dem Beginn der Tätowierung stimmst du dem Stechen der Tätowierung aus-
drücklich zu, so dass die Rechtswidrigkeit entfällt (§228 StGB).
13.2 Wir haften nicht für Schäden oder eventuelle Komplikationen, die außerhalb
unseres Verantwortungsbereichs liegen. Dies gilt insbesondere,
13.2.1 Wenn der Schaden auf den von Dir gelieferten Informationen zu physischen,
Medizinischen oder medikamentösen Voraussetzungen oder zu Deinen
Aktivitäten außerhalb des Tattoostudios (welche die Nachsorge
Beeinflussen können) beruht und sich diese als unzutreffende herausstellen.
13.2.2 Wenn sich der Schaden darauf zurückführen lässt, dass Du unsere Pflege-
hinweise zur Nachbehandlung Deiner Tätowierung nicht eingehalten hast.
13.3 Gleich aus welchen Rechtsgründen haften wir nur für Schäden, die vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft durch
uns verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen
vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung
einer Garantie oder falls ein Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde.
14 Datenschutz
Alle von Dir angegebenen Daten werden streng vertraulich behandelt und
unterliegen dem Datenschutz. Die Regelungen zum Datenschutz sind in der
gesonderten Datenschutzerklärung geregelt. Diese findest Du auf unserer
hier.
15 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder sonstiger
zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden,
oder sollte sich in Ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen
Bestimmuing oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige
Regelung treten, welche die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck
der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke
gekannt hätten.
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16 Änderungen der AGB
16.1 Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und
anzupassen, wenn dies aufgrund von veränderten gesetzlichen, behördlichen
oder technischen Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderungen
unter Berücksichtigung Deiner Interessen nach Treu und Glauben zumutbar sind.
die aktualisierten AGB gelten ausschließlich für Termine gemäß Ziffer 6.1, die
nach dem Inkrafttreten der AGB vereinbart werden. Sie haben keine Rück-
wirkende Geltung für Termine, die vor dem Inkrafttreten vereinbart oder
durchgeführt worden sind. Die AGB werden von uns gespeichert und können von
Dir jederzeit angefragt werden.
17 Schlussbestimmungen
17.1 Änderung und Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die
Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
17.2 Diese AGB sowie alle Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Pflichten (vertraglich
und/oder außervertraglich), die aus denselben oder mit ihrem Vertragsgegenstand
oder mit dem Abschluss derselben resultieren, werden durch das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und
supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen geregelt. Diese Rechtswahl gilt
bei Verbrauchern nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen
des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.